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Digitalisierung in Zahnarztpraxen 2027: Entlastung oder Mehraufwand?

Autorenbild: dentapearl Fachautorin
dentapearl Fachautorin
21. Okt.
9 Min. Lesezeit

Digitalisierung soll Zahnarztpraxen 2027 mehr entlasten. Doch wie viel Erleichterung bringt sie wirklich? Die Anhörung zum Digitalgesetz GeDIG am 14. Oktober 2026 zeigte, was sich ändern könnte und worauf Zahnärzte jetzt achten sollten.


Digitalisierung 2027 in Zahnarztpraxen: Was jetzt zählt.


Digitalisierung in der Zahnarztpraxis: Auf einen Blick

·       GeDIG aktuell: Am 14. Oktober 2026 wurde der Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten. Die KZBV fordert eine spürbare Entlastung der Zahnarztpraxen.

·       25 TI-Störungen pro Monat: So viele Störungen bei Anwendungen der Telematikinfrastruktur wurden 2025 laut Bundesgesundheitsministerium im bundesweiten Durchschnitt registriert. Das GeDIG soll die Zuverlässigkeit verbessern.

·       ePA ist Pflicht: Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Zahnarztpraxen die elektronische Patientenakte nutzen. Besonders die elektronische Medikationsliste kann wertvolle Informationen für die Behandlungsplanung liefern.

·       Digitale Genehmigungen sind etabliert: Über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) wurden seit 2023 laut KZBV bereits mehr als 36 Millionen Vorgänge abgewickelt.

·       Nicht alle profitieren gleichermaßen: Während Zahnarztpraxen vor allem Verwaltungsaufwand reduzieren möchten, setzen Krankenversicherungen auf strukturierte Daten und effiziente Leistungsprüfungen. Daraus können unterschiedliche Anforderungen entstehen.

·       Digitalisierung beginnt schon in der Ausbildung: Seit August 2022 sind digitale Arbeitsprozesse Bestandteil der modernisierten ZFA-Ausbildung. Für erfahrene Praxisteams bleiben zusätzliche Schulungen und praktische Einweisungen wichtig.


Inhaltsverzeichnis: Digitalisierung in der Zahnarztpraxis


1) GeDIG 2026: Was bedeutet das Digitalgesetz für Zahnarztpraxen?


Am 14. Oktober 2026 stand die Digitalisierung in Zahnarztpraxen erneut im politischen Fokus. Im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages wurde der Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) öffentlich beraten. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) machte dabei ihre zentrale Forderung deutlich: Neue digitale Anwendungen müssen Zahnarztpraxen im Alltag spürbar entlasten.


Was soll sich mit dem GeDIG ändern?

Der Gesetzentwurf zielt darauf ab, die elektronische Patientenakte (ePA) weiterzuentwickeln, die Telematikinfrastruktur (TI) zuverlässiger zu machen und den digitalen Austausch von Gesundheitsdaten zu verbessern. Auch die Anforderungen an Praxisverwaltungssysteme sollen verbindlicher geregelt werden.


Für Zahnarztpraxen könnte das langfristig weniger technische Störungen und reibungslosere Verwaltungsabläufe bedeuten. Ob diese Entlastung tatsächlich eintritt, hängt jedoch von der praktischen Umsetzung ab. Das GeDIG befindet sich weiterhin im Gesetzgebungsverfahren.


Wer trägt die Verantwortung für die Praxissoftware?

Besonders kritisch sieht die KZBV mögliche Sanktionen bei fehlender Zertifizierung der Praxissoftware. Der Gesetzentwurf sieht vor, das bisherige strikte Abrechnungsverbot durch abgestufte Vergütungskürzungen zu ersetzen.


Die KZBV fordert jedoch, Praxen nicht für Versäumnisse ihrer Softwarehersteller verantwortlich zu machen. Denn auf die rechtzeitige technische Umsetzung und Zertifizierung haben Zahnärzte nur begrenzten Einfluss.


Für die Praxis bedeutet das: Die Entwicklung des GeDIG bleibt relevant – besonders im Hinblick auf Softwareanforderungen, Herstellerverantwortung und mögliche Änderungen ab 2027. 


Digitalisierung in der Zahnarztpraxis 2027


2) Digitale Praxisorganisation: Wo können Zahnarztpraxen 2027 Zeit sparen?

Weniger Papier, weniger doppelte Dateneingaben und besser koordinierte Termine: Digitale Praxisorganisation kann vor allem wiederkehrende Verwaltungsaufgaben erleichtern. Entscheidend ist nicht die Anzahl der eingesetzten Programme, sondern ob und wie gut sie miteinander funktionieren.


Welche digitalen Anwendungen können Ihre Praxis konkret entlasten? Ein Klick auf die folgenden Themen zeigt, wo die Chancen liegen und worauf Sie achten sollten.


Statt Papierformulare auszufüllen, können Patienten ihre Anamnese direkt auf einem Tablet am Empfang oder bereits vor dem Termin online erfassen. Sind die Formulare mit dem Praxisverwaltungssystem (PVS) verbunden, lassen sich Angaben ohne erneutes Abtippen übernehmen.

Der Nutzen: Weniger Übertragungsaufwand am Empfang, besser lesbare Angaben und eine strukturierte Vorbereitung der Behandlung. Voraussetzung sind eine sichere Datenverarbeitung und die anschließende Prüfung der Patientenangaben.

Online-Terminbuchungen ermöglichen Patienten, verfügbare Termine selbst auszuwählen. Automatische Erinnerungen können den telefonischen Organisationsaufwand reduzieren.

Ein Recall-System erinnert Patienten gezielt an anstehende Kontroll- oder Prophylaxetermine – beispielsweise per E-Mail oder SMS, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Das unterstützt die regelmäßige Patientenbetreuung und entlastet das Praxisteam bei wiederkehrenden Kontaktaufgaben.

Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Zahnarztpraxen die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen. Sie ermöglicht den Zugriff auf relevante Gesundheitsinformationen, sofern die entsprechenden Daten vorliegen und keine Zugriffsbeschränkungen bestehen.


Besonders hilfreich kann die elektronische Medikationsliste sein: Bei der Planung zahnärztlicher Eingriffe oder Arzneimittelverordnungen lassen sich vorhandene Medikationsinformationen gezielt berücksichtigen. Eine vollständige Anamnese ersetzt die ePA dennoch nicht.


Gut zu wissen: Zahnarztpraxen müssen nicht bei jedem Termin die gesamte ePA prüfen. Entscheidend ist, ob sich aus dem Behandlungsgespräch ein konkreter Anlass zur Einsicht ergibt.

Gerade bei Zahnersatz zeigt sich, welchen Unterschied eine gut organisierte digitale Praxisverwaltung machen kann. Über das seit 2023 verpflichtende elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) können Zahnarztpraxen Heil- und Kostenpläne direkt aus ihrer Praxissoftware an die gesetzliche Krankenkasse übermitteln. Auch die Entscheidung kommt elektronisch zurück.


Papierformulare und Postwege entfallen im regulären Ablauf. Das kann Genehmigungen beschleunigen und die Terminplanung erleichtern.


Fazit für die Praxis: Digitalisierung schafft vor allem dann Entlastung, wenn Daten nur einmal erfasst, sicher weiterverarbeitet und ohne zusätzliche Zwischenschritte genutzt werden können.


3) Telematikinfrastruktur und Praxissoftware: Entlastung oder digitaler Mehraufwand?


Digitale Prozesse sollen Zeit sparen. Doch wenn die elektronische Patientenakte nicht erreichbar ist, das E-Rezept streikt oder die Praxissoftware nach einem Update Probleme verursacht, entsteht schnell zusätzlicher Aufwand. Gerade deshalb sind zuverlässige Systeme für eine effiziente digitale Zahnarztpraxis entscheidend.


Nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums kam es 2025 bei Anwendungen der Telematikinfrastruktur (TI) durchschnittlich zu 25 Störungen pro Monat. Ein wesentlicher Grund ist die komplexe IT-Struktur mit zahlreichen technischen Varianten unterschiedlicher Anbieter.


Die Zahl beschreibt bundesweit erfasste TI-Störungen, nicht die durchschnittlichen Ausfälle einer einzelnen Zahnarztpraxis. Dennoch zeigen die Probleme, wie abhängig digitale Verwaltungsabläufe von einer stabilen Infrastruktur sind.

Mit dem GeDIG sollen deshalb die Zuständigkeiten der gematik erweitert und die technischen Strukturen vereinfacht werden. Ziel ist eine verlässlichere digitale Versorgung.

Auch neue technische Anforderungen können Praxen belasten – insbesondere dann, wenn notwendige Updates oder Zertifizierungen nicht rechtzeitig vom Softwarehersteller bereitgestellt werden.

Was Zahnärzte jetzt tun können: Mit dem Softwareanbieter rechtzeitig klären, welche Updates und Zertifizierungen erforderlich sind, wer bei technischen Problemen unterstützt und welche Ersatzabläufe bei TI-Störungen vorgesehen sind. So lassen sich organisatorische Risiken besser einschätzen.

Entscheidend ist nicht, dass alles digital funktioniert – sondern dass digitale Prozesse zuverlässig funktionieren.


Digitalisierung 2027: Vorteile für Zahnarztpraxen und Krankenversicherungen

4) Digitale Zusammenarbeit: Wie profitieren Zahnarztpraxen und ihre Partner?


Auch beim Thema Zahnersatz zeigt sich, wie sich eine gut abgestimmte Zusammenarbeit im Praxisalltag spürbar macht. Während die Zahnarztpraxis die Behandlung plant, müssen Kosten mit den jeweiligen Kostenträgern geklärt und Auftragsdaten an das Dentallabor übermittelt werden.


Was für Versicherungen eine effizientere Leistungsprüfung bedeutet, kann für Zahnarztpraxen erst einmal zusätzlichen Dokumentationsaufwand verursachen.


Während Kostenträger auf strukturierte und nachvollziehbare Daten angewiesen sind, benötigen Praxisteams vor allem unkomplizierte Abläufe und schnelle Entscheidungen. Die Frage lautet deshalb: Wem nützt die Digitalisierung – und wer trägt den Aufwand?


Zahnarztpraxen profitieren von einfachen Antragsverfahren, weniger Rückfragen und zeitnahen Genehmigungen. Krankenversicherungen wiederum können strukturierte digitale Informationen für eine nachvollziehbare und effizientere Leistungsprüfung nutzen.

Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) zeigt, dass beide Seiten profitieren können: Zahnarztpraxen sparen Übertragungswege, während gesetzliche Krankenkassen Anträge strukturiert digital bearbeiten können.

Zusätzlicher Aufwand entsteht, wenn Praxen Daten mehrfach erfassen müssen oder digitale Systeme nicht miteinander kommunizieren. Bei privat Versicherten und Zahnzusatzversicherungen gelten zudem andere Abläufe als in der gesetzlichen Krankenversicherung. Ein durchgängiger digitaler Informationsaustausch ist deshalb nicht immer selbstverständlich.

Hinzu kommt die Frage nach dem Datenschutz: Versicherungen benötigen bestimmte Informationen für ihre Leistungsprüfung. Zahnarztpraxen müssen gleichzeitig die Vertraulichkeit sensibler Patientendaten gewährleisten. Welche Informationen übermittelt werden dürfen, richtet sich nach den rechtlichen Voraussetzungen.


Digitale Zusammenarbeit am Beispiel dentapearl


Wie digitale Zusammenarbeit über Unternehmensgrenzen hinweg funktionieren kann, zeigt die Auftragsübermittlung im Dentallabor dentapearl. Zahnarztpraxen können digitale Abformdaten über kompatible Schnittstellen direkt übermitteln. Auf Grundlage dieser Daten wird zunächst in Bayreuth ein physisches Zahnmodell gefertigt, bevor die präzise und wirtschaftliche Fertigung des Zahnersatzes in China erfolgt.

Doch digital ist kein Muss: Selbstverständlich können Zahnarztpraxen auch weiterhin klassische Abformungen und Aufträge auf dem gewohnten Weg übermitteln. Beide Möglichkeiten stehen offen – je nachdem, welche Abläufe sich in der Praxis bewährt haben. So verbindet dentapearl moderne digitale Möglichkeiten mit der Flexibilität, die Zahnarztpraxen im Alltag benötigen.


Fazit: Digitale Zusammenarbeit schafft dann einen Mehrwert, wenn Informationen sicher und ohne unnötige Zwischenschritte ausgetauscht werden – unabhängig davon, ob zwischen Zahnarztpraxis, Versicherung oder Dentallabor.


 

5) Digitalisierung der Zahnarztpraxis 2027: Was ist jetzt wichtig?


Neue gesetzliche Anforderungen, regelmäßige Softwareupdates und veränderte Arbeitsabläufe: Die Digitalisierung stellt Zahnarztpraxen auch 2027 vor organisatorische Aufgaben. Doch nicht jede Neuerung erfordert zusätzliche Technik. Oft liegt das größte Potenzial darin, vorhandene Systeme besser zu nutzen, Verantwortlichkeiten zu klären und das Praxisteam gezielt zu schulen.

Diese vier Bereiche sollten Zahnarztpraxen besonders im Blick behalten:


Sind alle erforderlichen Updates installiert? Entspricht die Praxissoftware den geltenden Anforderungen? Und welche Änderungen sind für 2027 angekündigt?

Praxisinhaber sollten diese Fragen frühzeitig mit ihrem Softwareanbieter klären. Ebenso wichtig sind aktuelle TI-Komponenten, gültige Zertifikate und ein verlässlicher Ansprechpartner bei technischen Problemen. Geplante Regelungen des GeDIG müssen dabei von bereits geltenden Pflichten unterschieden werden.

Der Schutz sensibler Patientendaten gehört zur täglichen Praxisorganisation. Dazu zählen geregelte Zugriffsrechte, sichere Passwörter, Datensicherungen und klare Abläufe bei technischen Störungen.

Hilfreich ist es, Verantwortlichkeiten innerhalb des Teams festzulegen und einen Notfallplan für Systemausfälle bereitzuhalten. So wissen alle Mitarbeitenden, wie sie im Ernstfall reagieren müssen.

Digitale Anwendungen entlasten nur, wenn das gesamte Team sie sicher bedienen kann. Seit 2022 sind digitale Arbeitsprozesse Bestandteil der modernisierten ZFA-Ausbildung. Langjährige Mitarbeitende benötigen bei neuen Programmen oder Funktionen möglicherweise zusätzliche Einweisungen.


KZVen, KZBV und Softwareanbieter bieten hierfür Schulungen, Webinare und Informationsmaterialien an. Praxisinhaber sollten ausreichend Zeit für die Einarbeitung einplanen, interne Ansprechpartner benennen und neue Abläufe gemeinsam besprechen und testen.

Wo werden Patientendaten mehrfach eingegeben? Welche Aufgaben lassen sich automatisieren? Und an welchen Schnittstellen entstehen weiterhin Medienbrüche?


Eine regelmäßige Überprüfung von Patientenaufnahme, Terminverwaltung, Abrechnung und digitaler Kommunikation hilft, unnötige Arbeitsschritte zu erkennen. Entscheidend ist nicht, möglichst viele Anwendungen einzusetzen, sondern bestehende Prozesse sinnvoll miteinander zu verbinden.


Das Wichtigste für 2027: Eine gut digitalisierte Zahnarztpraxis braucht nicht nur zuverlässige Technik, sondern auch klare Abläufe und ein Team, das sicher und souverän damit umgehen kann.


Wie gut ist Ihre Praxis auf 2027 vorbereitet? Mit der folgenden Checkliste können Sie Ihre digitale Praxisorganisation auf den Prüfstand stellen.




6) Fazit und Take-aways: Wie gelingt eine effiziente digitale Zahnarztpraxis?


Die Digitalisierung kann Zahnarztpraxen spürbar entlasten – vorausgesetzt, Technik, Arbeitsabläufe und Menschen arbeiten gut zusammen. Der aktuelle GeDIG-Entwurf setzt wichtige Impulse für zuverlässigere digitale Strukturen. Ob daraus tatsächlich weniger Verwaltungsaufwand entsteht, wird sich in der praktischen Umsetzung zeigen.


Unser Fazit und die wichtigsten Take-aways:

  • Digitalisierung muss den Praxisalltag erleichtern. Nicht die Anzahl digitaler Anwendungen entscheidet, sondern ob sie Arbeitsabläufe vereinfachen und doppelte Dateneingaben vermeiden.

  • Zuverlässige Technik ist unverzichtbar. TI-Störungen, Softwareprobleme und fehlende Schnittstellen können zusätzliche Arbeit verursachen. Klare Zuständigkeiten und funktionierende Ersatzabläufe helfen.

  • Gut geschulte Praxisteams machen den Unterschied. Neue Programme entfalten ihren Nutzen erst dann, wenn Mitarbeitende sicher und souverän damit umgehen können – auch bei Störungen.

  • Digitale Zusammenarbeit braucht gemeinsame Lösungen. Zahnarztpraxen, Labore und Versicherungen profitieren von strukturierten Daten und zuverlässigen Übertragungswegen – auch wenn ihre Interessen unterschiedlich sind.

  • 2027 zählt die richtige Vorbereitung. Praxissoftware prüfen, Mitarbeitende schulen und bestehende Prozesse verbessern: Nicht jede Herausforderung erfordert eine komplett neue Investition.

  

Digital, wo es sinnvoll ist. Persönlich, wo es zählt.

Digitale Übertragungswege machen vieles schneller und einfacher. Doch auch moderne Systeme sind nicht vor technischen Störungen gefeit. Und bei aller Effizienzsteigerung sollte eines nicht verloren gehen: der persönliche Austausch und das gute Gefühl, wichtige Informationen auch mal direkt zur Hand zu haben.

Deshalb setzt dentapearl bewusst auf beides. Wir unterstützen digitale Abläufe und bieten Zahnarztpraxen gleichzeitig anschauliche Informationsmaterialien in gedruckter Form – beispielsweise unsere neue dentapearl-Broschüre, unseren Praxisplaner und weitere praktische Arbeitshilfen. Zum Nachschlagen, Weitergeben oder einfach, um sich schnell eine Notiz zu machen, ganz ohne Bildschirm und Passwort.


Unser Fazit: Die Zukunft der Zusammenarbeit liegt nicht darin, möglichst alles zu digitalisieren. Sondern darin, moderne Technik so einzusetzen, dass sie Verwaltung erleichtert, das Praxisteam unterstützt und mehr Raum für das schafft, was wirklich zählt: eine gute zahnärztliche Versorgung mit dem persönlichen Kontakt zum Patienten.


Bundesweit für Sie da. Von Mensch zu Mensch an Ihrer Seite.


Auch bei dentapearl steht der persönliche Kontakt im Mittelpunkt. Obwohl wir bundesweit mit Zahnarztpraxen kooperieren, läuft die Betreuung seit über 20 Jahren über unser Stammlabor in Bayreuth. Das bedeutet, bei uns haben Sie einen direkten Ansprechpartner, der sich Zeit für Ihre Fragen und individuellen Anforderungen nimmt.

Sie möchten dentapearl kennenlernen? Wir beraten Sie gerne unverbindlich zu unseren Leistungen und den Möglichkeiten einer Zusammenarbeit.


Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf oder stöbern Sie hier weiter:




7) FAQ: Wichtige Fragen zur Digitalisierung in Zahnarztpraxen 2027

1. Was ändert sich durch das GeDIG für Zahnarztpraxen?

Das Gesetz für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) soll die Telematikinfrastruktur zuverlässiger machen, digitale Gesundheitsanwendungen weiterentwickeln und Anforderungen an Praxissoftware neu regeln. Der Gesetzentwurf wurde am 14. Oktober 2026 im Gesundheitsausschuss beraten. Welche Änderungen tatsächlich gelten werden, hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.

2. Welche Vorteile bietet die Digitalisierung der Zahnarztpraxis?

Digitale Praxisorganisation kann Verwaltung reduzieren, indem Patientendaten nur einmal erfasst, Termine automatisiert verwaltet und Anträge elektronisch übermittelt werden. Besonders hilfreich sind integrierte Systeme, die doppelte Dateneingaben vermeiden und das Praxisteam bei wiederkehrenden Aufgaben entlasten.

3. Ist die elektronische Patientenakte für Zahnarztpraxen Pflicht?

Ja. Seit dem 1. Oktober 2025 müssen Zahnarztpraxen die elektronische Patientenakte (ePA) im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nutzen. Sie ermöglicht den Zugriff auf Gesundheitsinformationen, sofern diese verfügbar und zugänglich sind. Eine vollständige Einsicht bei jedem Kontakt ist jedoch nicht grundsätzlich erforderlich.

4. Wer ist bei TI-Störungen oder Problemen mit der Software verantwortlich?

Die Verantwortlichkeiten hängen von der Ursache und den geltenden Vorgaben ab. Softwarehersteller sind für die von ihnen bereitgestellten Produkte und deren erforderliche technische Anpassungen zuständig. Zahnarztpraxen müssen ihre eigenen organisatorischen und technischen Pflichten erfüllen. Die KZBV fordert, Praxen bei herstellerbedingten Zertifizierungsproblemen nicht finanziell zu sanktionieren.

5. Wie können Zahnarztpraxen ihre Praxisorganisation auf 2027 vorbereiten?

Zahnarztpraxen sollten ihre Praxissoftware und TI-Komponenten überprüfen, erforderliche Updates mit den Anbietern abstimmen und klare Abläufe für technische Störungen festlegen. Ebenso wichtig ist es, Verantwortlichkeiten im Team eindeutig zu verteilen, regelmäßige Mitarbeiterschulungen einzuplanen und Verwaltungsprozesse auf doppelte Dateneingaben und unnötige Arbeitsschritte zu überprüfen.


 
 
 

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